AdWords Kampagne

Google AdWords verlangt einigen Aufwand bei der Verwaltung der Anzeigen und Einstellungen. Laien und Unternehmen aus dem Mittelstand, die mit AdWords-Marketing wenig Erfahrung haben, verbringen oft einen beträchtlichen Teil ihrer Zeit mit den Reglern der Kampagnenplanung – meist mehr, als sie für die eigentliche Anzeige aufwenden.

Kampagne anlegen und ausrichten

Als Kampagnen bezeichnet Google die Werbeaktionen, mit denen Unternehmen zu bestimmten Suchbegriffen AdWords-Anzeigen schalten. Zunächst ist realistisch zu überlegen, was man als Werbetreibender mit seiner Aktion erreichen möchte. Der eine will noch rasch seine Saisonware abverkaufen, der andere seine Produkte bekannter machen, ein dritter Gäste in sein Lokal in Hannover locken.

Außerdem gilt es festzulegen, an wen sich die AdWords-Anzeige richtet. Sollen Nutzer aus ganz Deutschland sie zu sehen bekommen? Oder nur diejenigen, die sich gerade in der gewählten Region aufhalten? Eine deutschlandweite Anzeigenschaltung kann z.B. für Webshops sinnvoll sein, eine örtliche Eingrenzung ist z.B. für Restaurants interessant.

CPC-Gebote und Anzeigeninhalte

Das gängige Gebotsmodell funktioniert bei AdWords nach dem Prinzip „Cost-per-Click“. Als Kunde zahlt man erst, wenn ein Interessent auf die Anzeige klickt. „Die meisten Werbetreibenden verwenden CPC-Gebote“, konstatiert Google. Die Höhe des CPC-Gebots hat jedoch direkte Auswirkungen auf den Anzeigenrang und darauf, wie die Anzeige in der Platzierungsauktion abschneidet. Unternehmen, die öfter auf AdWords aktiv sind, holen daher meist den Rat von SEA-Fachleuten ein – nicht zuletzt in Anbetracht der insgesamt komplexen Kampagnenoptionen.

Last, but not least gilt es, den potenziellen Kunden zu packen. Was im Online-Marketing zählt, sind Conversions. Der verfügbare Platz aber ist knapp. Eine AdWords-Anzeige muss mit wenigen Worten ausdrücken, was man zu bieten hat und warum die Zielgruppe das Angebot wahrnehmen sollte. Gut sind Eingrenzungen („italienische Küche“) und Merkmale, die vom Wettbewerb abheben („Biker willkommen“). Rechtlich bedenklich sind dagegen markenrechtlich geschützte Keywords. Außerdem macht Google selbst umfangreiche Vorgaben dazu, was in AdWords-Anzeigen erlaubt und verboten ist.